Marina Garden Event

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AGB

     

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen im Marina Garden Event

Stand: 10.07.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und Betreiber des Veranstaltungsortes „Marina Garden Event“ ist: 

Tuncbulut UG (haftungsbeschränkt)

Donaustraße 101

90451 Nürnberg

Vertreten durch den Geschäftsführer: Dursun Tuncbulut

E-Mail: info@marinagarden-nuernberg.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Überlassung des Veranstaltungssaals sowie über damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere Bewirtung, alkoholfreie Getränke, Dekoration, Personal, Technik, Auf- und Abbau sowie Reinigung. 

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Veranstaltungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB. 

Vertragspartner und verantwortlicher Veranstalter ist die im Veranstaltungsvertrag bezeichnete Person oder Gesellschaft, nachfolgend „Kunde“ genannt. 

2. Vertragsschluss und Reservierung

Terminabsprachen, Besichtigungen, unverbindliche Angebote oder mündliche Zusagen begründen noch keinen Anspruch auf Reservierung des Veranstaltungstermins. 

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn: 

der Veranstaltungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde und 

die vereinbarte Anzahlung vollständig auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. 

Bis zum Eingang der Anzahlung ist die Tuncbulut UG berechtigt, den angefragten Termin anderweitig zu vergeben. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, insbesondere hinsichtlich Gästezahl, Leistungen, Veranstaltungszeit, Speisen, Dekoration oder Technik, bedürfen mindestens der Textform. 

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Veranstaltungsvertrag und den darin bezeichneten Leistungspaketen. 

Abbildungen, Musterdekorationen, Präsentationen, Social-Media-Inhalte oder Beispielaufbauten dienen lediglich der Veranschaulichung. Geringfügige, zumutbare Abweichungen hinsichtlich Farben, Formen, Dekoration, Tischanordnung, Speisenpräsentation oder technischer Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung gewahrt bleibt. 

Nachträgliche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. 

Der Kunde hat sämtliche Wünsche, Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten und organisatorischen Anforderungen rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung, mitzuteilen. 

Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages. 

4. Zulässige Veranstaltungen

Zulässig sind insbesondere: 

  • Hochzeiten 
  • Hennaabende 
  • Verlobungsfeiern 
  • Geburtstagsfeiern 
  • Familienfeiern 
  • Abschlussfeiern 
  • Firmenveranstaltungen 
  • vergleichbare geschlossene      Veranstaltungen. 

Nicht zulässig sind insbesondere: 

  • Diskothekenveranstaltungen 
  • Festivals 
  • öffentliche      Clubveranstaltungen 
  • Raves 
  • Veranstaltungen mit      überwiegendem Stehplatz- oder Tanzclubcharakter 
  • Veranstaltungen mit einem      erhöhten Sicherheits- oder Gefährdungsrisiko 
  • politische oder      extremistische Veranstaltungen 
  • rechtswidrige oder      sittenwidrige Veranstaltungen. 

Der Kunde ist verpflichtet, den tatsächlichen Charakter der Veranstaltung vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. 

Weicht die tatsächlich durchgeführte Veranstaltung wesentlich von der vereinbarten Veranstaltungsart ab, darf die Tuncbulut UG die Veranstaltung untersagen oder sofort beenden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet, soweit die Vertragsverletzung vom Kunden zu vertreten ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 

5. Gästezahl und Höchstkapazität

Die höchstzulässige Kapazität beträgt 350 Personen, einschließlich Kinder, Künstler, Musiker, Fotografen, Dienstleister und sonstiger Begleitpersonen, soweit behördlich oder brandschutzrechtlich keine niedrigere Höchstzahl gilt. 

Die im Vertrag angegebene Gästezahl ist verbindlich. 

Die endgültige Gästezahl ist spätestens 14 Kalendertagevor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. 

Eine Reduzierung der Gästezahl führt nach Ablauf der vereinbarten Änderungsfrist nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Eine Erhöhung der Gästezahl bedarf der vorherigen Zustimmung der Tuncbulut UG und kann zu Mehrkosten führen. 

Eine Überschreitung der zulässigen Höchstkapazität ist strengstens untersagt. Die Tuncbulut UG ist berechtigt, weiteren Personen den Zutritt zu verweigern oder die Veranstaltung zu unterbrechen beziehungsweise zu beenden. 

6. Preise, Anzahlung und Zahlung

Es gelten die im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Preise. 

Der Kunde zahlt nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von: Ca. 15%

Die Anzahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages fällig. 

Der verbleibende Restbetrag ist spätestens bis: 

7 Tage vor der Veranstaltung vollständig zu zahlen.

Zusatzleistungen, Mehrverbräuche, Schäden, Sonderreinigungen, Zeitüberschreitungen oder nachträglich bestellte Leistungen werden gesondert abgerechnet. 

Die Tuncbulut UG ist nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen, solange fällige Zahlungen nicht vollständig geleistet wurden. 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 

8. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

Eine Stornierung muss mindestens in Textform erfolgen. 

Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei der Tuncbulut UG. 

Bei einer Stornierung 120 Kalendertage oder weniger vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin wird die geleistete Anzahlung als pauschalierter Schadensersatz einbehalten. 

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

Der Tuncbulut UG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. 

Für Stornierungen, die mehr als 120 Kalendertage vor der Veranstaltung eingehen, gilt folgende Regelung: Rückzahlung der Anzahlung

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für individuell angefertigte Dekorationen, Drucksachen, Sonderbestellungen, Künstler, Technik oder externe Dienstleister, trägt der Kunde zusätzlich. 

Eine Nichtteilnahme, Nichterscheinen oder vorzeitige Beendigung der Veranstaltung befreit nicht von der Zahlungspflicht. 

Ein Ersatztermin oder eine Umbuchung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Tuncbulut UG. 

Die Regelung mit dem Nachweis eines geringeren Schadens ist wichtig, weil pauschalierter Schadensersatz in Verbraucher-AGB ansonsten unwirksam sein kann. 

9. Rücktritt und Beendigung durch die Tuncbulut UG

Die Tuncbulut UG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine bereits begonnene Veranstaltung abzubrechen, wenn insbesondere:

  • vereinbarte Zahlungen nicht      fristgerecht geleistet werden, 
  • falsche oder unvollständige      Angaben zur Veranstaltung gemacht wurden, 
  • die zulässige Personenanzahl      überschritten wird, 
  • eine erhebliche Gefahr für      Personen oder Sachen besteht, 
  • gesetzliche, behördliche oder      brandschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden, 
  • Alkohol mitgebracht oder      konsumiert wird, 
  • im Gebäude geraucht oder      gevaped wird, 
  • Gewalt, Bedrohungen,      Drogenkonsum oder erhebliche Ruhestörungen auftreten, 
  • Gäste oder Dienstleister      Weisungen des Personals nicht befolgen, 
  • die Veranstaltung einen      anderen als den vereinbarten Charakter annimmt. 

Beruht der Rücktritt oder Abbruch auf einem vom Kunden oder dessen Gästen zu vertretenden Umstand, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

10. Veranstaltungszeiten

Der Beginn der Veranstaltung wird individuell im Veranstaltungsvertrag festgelegt. 

Die Veranstaltung endet spätestens um 00:00 Uhr. 

Musik, Moderation, Liveauftritte und sonstige Beschallung müssen spätestens um 00:00 Uhr vollständig beendet sein. 

Gäste haben den Veranstaltungssaal nach Veranstaltungsende zügig und geordnet zu verlassen. 

Der Zeitraum von 00:00 Uhr bis spätestens 02:00 Uhr ist ausschließlich für den vereinbarten Abbau, das Zusammenpacken und die geordnete Räumung vorgesehen. 

Der Abbau darf keine Fortsetzung der Veranstaltung darstellen. Musik, Tanz, Bewirtung und Ausschank sind während der Abbauzeit nicht gestattet. 

Spätestens um 02:00 Uhr müssen sämtliche Gäste, Dienstleister und vom Kunden beauftragte Personen das Gelände verlassen haben. 

11. Striktes Alkoholverbot

Das Mitbringen, Lagern, Ausschenken, Verteilen und Konsumieren alkoholischer Getränke ist auf dem gesamten Gelände, einschließlich: 

  • Veranstaltungssaal 
  • Nebenräume 
  • Toiletten 
  • Küche 
  • Außenflächen 
  • Eingangsbereich 
  • Parkplätze 

strengstens verboten.

Das Verbot gilt für sämtliche Gäste, den Kunden, Künstler, Musiker, Dienstleister und sonstige Begleitpersonen. 

Der Kunde hat seine Gäste und Dienstleister vorab ausdrücklich über das Alkoholverbot zu informieren. 

Die Tuncbulut UG ist berechtigt, mitgebrachte alkoholische Getränke nicht in die Räumlichkeiten einbringen zu lassen und Personen, die gegen das Verbot verstoßen, des Hauses zu verweisen. 

Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen darf die Veranstaltung sofort beendet werden. 

Sämtliche aus dem Verstoß entstehenden Kosten und Schäden trägt der Kunde, soweit er den Verstoß selbst zu vertreten hat oder ihm das Verhalten seiner Gäste oder Erfüllungsgehilfen rechtlich zugerechnet werden kann. 

Ein Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung besteht bei einem vom Kunden zu vertretenden Veranstaltungsabbruch nicht. 

12. Rauch-, Vape- und Shishaverbot

In sämtlichen Innenräumen und in ausdrücklich gekennzeichneten Außenbereichen gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot. 

Verboten sind insbesondere: 

  • Zigaretten 
  • Zigarren 
  • Pfeifen 
  • E-Zigaretten 
  • Vapes 
  • Tabakerhitzer 
  • E-Shishas 
  • Shishas 
  • nikotinhaltige und      nikotinfreie Verdampfer 
  • vergleichbare Rauch- oder      Verdampfungsprodukte. 

Das Verbot gilt auch in Toiletten, Nebenräumen, Küchenbereichen, Eingangsbereichen und Treppenhäusern. 

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Gäste und Dienstleister über das Verbot zu informieren und bei dessen Durchsetzung mitzuwirken. 

Kosten durch Fehlalarme, Feuerwehreinsätze, Geruchs- oder Rauchbeseitigung, Reinigung, Betriebsunterbrechung oder Beschädigungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit dieser hierfür rechtlich verantwortlich ist. 

Die Tuncbulut UG darf Personen, die gegen das Verbot verstoßen, des Hauses verweisen und bei erheblichen oder wiederholten Verstößen die Veranstaltung beenden. 

Das Jugendschutzgesetz erfasst bei Minderjährigen ausdrücklich auch E-Zigaretten und E-Shishas, einschließlich nikotinfreier Produkte. 

13. Kinder und Aufsichtspflicht

Minderjährige dürfen sich nur unter angemessener Aufsicht ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder einer sonst verantwortlichen volljährigen Aufsichtsperson auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. 

Die Aufsichtspflicht besteht während der gesamten Aufenthaltsdauer und umfasst insbesondere: 

  • Tanzfläche 
  • Bühne 
  • Treppen und Durchgänge 
  • Eingangsbereich 
  • Parkplätze und Außenflächen 
  • Toiletten 
  • Dekorationen 
  • Technik- und Küchenbereiche 
  • Türen, Fenster und      Notausgänge. 

Kinder dürfen insbesondere nicht: 

  • unbeaufsichtigt auf der Bühne      spielen, 
  • technische Anlagen bedienen, 
  • Dekorationen oder Mobiliar      erklettern, 
  • sich in Personal-, Küchen-,      Lager- oder Technikbereichen aufhalten, 
  • Fluchtwege oder Notausgänge      benutzen, sofern kein Notfall vorliegt, 
  • mit Feuer, Kerzen,      elektrischen Geräten oder sonstigen Gefahrenquellen hantieren. 

Der Betreiber übernimmt keine Kinderbetreuung und keine Aufsichtspflichten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

Der Kunde muss die Eltern und Aufsichtspersonen seiner Gäste über deren Verantwortung informieren. 

Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Aufsichtspflichtige haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung ihrer Aufsichtspflicht beruhen. 

Der Kunde haftet nicht allein deshalb automatisch für jedes Verhalten eines Kindes oder Gastes. Er ist jedoch für eigene Pflichtverletzungen verantwortlich, insbesondere wenn er erkennbare Gefahren, erhebliche Verstöße oder eine unzureichende Organisation trotz Aufforderung nicht abstellt. 

Ein pauschaler Satz wie „Eltern haften immer für ihre Kinder“ wäre rechtlich zu weit. Entscheidend ist insbesondere, ob eine Aufsichtspflicht verletzt wurde.

14. Verantwortung des Kunden für Gäste

Der Kunde ist verantwortlicher Ansprechpartner für die gesamte Veranstaltung. 

Er hat seine Gäste, Familienmitglieder, Künstler, Musiker, Fotografen, Dekorateure und sonstigen Dienstleister über diese AGB und die Hausordnung zu informieren. 

Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass sämtliche Personen: 

  • das Hausrecht beachten, 
  • die Räumlichkeiten pfleglich      behandeln, 
  • Verbote und      Sicherheitsanweisungen befolgen, 
  • keine unzulässigen      Gegenstände mitbringen, 
  • Flucht- und Rettungswege      freihalten, 
  • keine anderen Gäste,      Mitarbeiter oder Nachbarn gefährden oder belästigen. 

Für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden von Personen, deren Verhalten ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet wird, haftet der Kunde. 

15. Hausrecht

Das Hausrecht steht der Tuncbulut UG und deren Mitarbeitern zu. 

Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. 

Personen können insbesondere vom Gelände verwiesen werden, wenn sie: 

  • alkoholisiert erscheinen, 
  • Alkohol mitbringen oder      konsumieren, 
  • rauchen oder vapen, 
  • Drogen besitzen oder      konsumieren, 
  • andere Personen bedrohen,      beleidigen oder belästigen, 
  • Gegenstände beschädigen, 
  • Sicherheitsanweisungen      missachten, 
  • verbotene Gegenstände      mitführen, 
  • den Veranstaltungsbetrieb      erheblich stören. 

Der Kunde kann aus einem berechtigten Hausverweis keine Erstattungsansprüche ableiten. 

16. Sicherheit, Brandschutz und Fluchtwege

Sämtliche Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandmelder und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. 

Türen, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, verstellt, verhängt, verdeckt oder manipuliert werden. 

Verboten sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung insbesondere: 

  • offenes Feuer 
  • Feuerwerk 
  • Wunderkerzen 
  • Bengalfeuer 
  • Pyrotechnik 
  • Konfettikanonen 
  • Rauch- und Nebelmaschinen 
  • Gasflaschen 
  • Grillgeräte 
  • brennbare Flüssigkeiten 
  • Heißgeräte 
  • Himmelslaternen. 

Kerzen dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich genehmigt und standsicher sowie brandschutzgerecht aufgestellt wurden. 

Behördliche und brandschutzrechtliche Anweisungen gehen allen vertraglichen Regelungen vor. 

Bei Gefahr im Verzug darf die Tuncbulut UG Maßnahmen treffen, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. 

17. Dekoration

Dekorationen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung angebracht werden. 

Nicht gestattet sind insbesondere: 

  • Nägel 
  • Schrauben 
  • Tackernadeln 
  • stark haftende Klebebänder 
  • Bohrungen 
  • Farbe oder Lack 
  • Befestigungen, die Wände,      Decken, Böden oder Mobiliar beschädigen können. 

Sämtliche Dekorationen müssen schwer entflammbar oder für Veranstaltungsräume geeignet sein, soweit dies gesetzlich oder behördlich erforderlich ist. 

Vom Kunden eingebrachte Gegenstände müssen spätestens bis zum Ende der vereinbarten Abbauzeit entfernt werden. 

Nicht entfernte Gegenstände dürfen auf Kosten des Kunden eingelagert oder entsorgt werden. Eine Verwahrungspflicht besteht nur im gesetzlich zwingenden Umfang. 

18. Fremddienstleister

Externe DJs, Musiker, Fotografen, Videografen, Dekorateure, Caterer oder sonstige Dienstleister dürfen nur nach vorheriger Zustimmung eingesetzt werden. 

Der Kunde muss sicherstellen, dass Fremddienstleister: 

  • sämtliche Haus- und      Sicherheitsregeln einhalten, 
  • fachlich geeignet sind, 
  • notwendige Genehmigungen      besitzen, 
  • ihre Tätigkeit ordnungsgemäß      versichert haben, 
  • keine technischen Anlagen      ohne Freigabe benutzen. 

Die Tuncbulut UG übernimmt keine Haftung für Leistungen, Fehler, Ausfälle oder Schäden externer Dienstleister, sofern diese nicht von ihr beauftragt wurden. 

Fremddienstleister haben ihre Geräte und Gegenstände innerhalb der vereinbarten Abbauzeit zu entfernen. 

19. Technik und elektrische Geräte

Mitgebrachte elektrische Geräte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung angeschlossen werden. 

Geräte müssen technisch einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. 

Leistungsstarke Geräte, zusätzliche Beleuchtung, Heizgeräte, Kochgeräte oder Spezialtechnik dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe verwendet werden. 

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch von ihm oder seinen Dienstleistern eingebrachte Geräte verursacht werden. 

Technische Störungen berechtigen nur dann zu einer Minderung oder zu Schadensersatz, wenn die Tuncbulut UG die Störung zu vertreten hat und die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt war. 

20. Musik, Lautstärke und Urheberrechte

Musik darf nur innerhalb der vereinbarten Veranstaltungszeiten abgespielt werden. 

Die Lautstärke ist so einzustellen, dass gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen und berechtigte Interessen der Nachbarschaft eingehalten werden. 

Die Tuncbulut UG darf jederzeit eine Reduzierung der Lautstärke anordnen. 

Musik muss spätestens um 00:00 Uhr vollständig beendet werden. 

Soweit der Kunde selbst Musiker, DJs oder sonstige Darbietungen beauftragt, ist er für erforderliche urheberrechtliche Anmeldungen und Vergütungen verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich von der Tuncbulut UG übernommen wurde. 

21. Speisen, Getränke und Allergien

Es dürfen nur die vertraglich vereinbarten Speisen und alkoholfreien Getränke eingebracht oder ausgegeben werden. 

Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt. 

Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen müssen spätestens [Frist] vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. 

Trotz sorgfältiger Zubereitung kann bei offenen Küchen- und Veranstaltungsabläufen nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Speisen Spuren allergener Stoffe enthalten. 

Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Informationen an seine Gäste weiterzugeben. 

Mitgebrachte Speisen, insbesondere Torten, Süßwaren oder Spezialgerichte, erfolgen auf Verantwortung des Kunden beziehungsweise des jeweiligen Lieferanten. 

22. Reinigung und Abfall

Die vertraglich vereinbarte Standardreinigung umfasst nur die bei einer üblichen Veranstaltung entstehende Verschmutzung. 

Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen bei: 

  • übermäßiger Verschmutzung 
  • Erbrochenem 
  • Öl-, Wachs- oder Farbflecken 
  • Konfetti oder Glitzer 
  • Kaugummi 
  • Speiseresten auf Böden und      Wänden 
  • Verschmutzung der      Außenflächen 
  • Rauch- oder      Geruchsbeseitigung 
  • unsachgemäß entsorgtem Müll. 

Sonderreinigungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Gegenstände und mitgebrachte Materialien vollständig entfernt werden. 

23. Beschädigungen und Verluste

Der Kunde hat erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich dem Personal zu melden. 

Veränderungen und Beschädigungen an Räumen, Wänden, Böden, Technik, Mobiliar oder Dekoration sind untersagt. 

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm verursachte Schäden. 

Für Schäden durch Gäste, Kinder oder Dienstleister haftet der Kunde nur, soweit ihm deren Verhalten gesetzlich zugerechnet werden kann oder er eigene vertragliche Organisations-, Auswahl-, Hinweis- oder Kontrollpflichten schuldhaft verletzt hat. 

Beschädigte oder verlorene Gegenstände können zum Reparaturwert beziehungsweise erforderlichen Wiederbeschaffungswert einschließlich notwendiger Neben- und Arbeitskosten berechnet werden. 

24. Garderobe und persönliche Gegenstände

Für Geld, Schmuck, Geschenke, technische Geräte, Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung vereinbart wurde. 

Der Kunde und seine Gäste sind selbst für ihre Gegenstände verantwortlich. 

Eine Haftung der Tuncbulut UG besteht nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in diesen AGB. 

26. Haftung der Tuncbulut UG

Die Tuncbulut UG haftet unbeschränkt: 

  • bei Vorsatz und grober      Fahrlässigkeit, 
  • bei schuldhafter Verletzung      von Leben, Körper oder Gesundheit, 
  • nach dem      Produkthaftungsgesetz, 
  • im Umfang ausdrücklich      übernommener Garantien, 
  • in sonstigen gesetzlich      zwingenden Fällen. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Tuncbulut UG. 

27. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Ereignisse

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder eines von keiner Partei zu vertretenden Ereignisses nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Parteien zunächst versuchen, einen zumutbaren Ersatztermin oder eine angemessene Vertragsanpassung zu vereinbaren. 

Hierzu können insbesondere zählen: 

  • behördliche      Veranstaltungsverbote 
  • Naturkatastrophen 
  • Brand 
  • erhebliche Wasserschäden 
  • längerfristiger Stromausfall 
  • Krieg oder Terrorlage 
  • zwingende behördliche      Schließung 
  • sonstige unvorhersehbare,      unabwendbare Ereignisse. 

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Rückzahlungsrechte bleiben unberührt. 

Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln. 

28. Widerrufsrecht

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann bei einem spezifischen Veranstaltungstermin gesetzlich ein Ausschluss des Widerrufsrechts bestehen. Dies ist jedoch abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung. § 312g BGB enthält hierfür Ausnahmen vom Widerrufsrecht. 

Soweit es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach Maßgabe des § 312g Abs. 2 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

30. Verbraucherstreitbeilegung

Die Tuncbulut UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

31. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg Gerichtsstand. 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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